ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

AGB für die Vermietung der Ferienapartments der Jolie Holidays GmbH

§ 1 Geltung der AGB

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienapartments zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienapartments sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist untersagt.

§ 2 Buchung/ Buchungsbestätigung

Können wir Ihnen das gewünschte Ferienapartment im angefragten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung des gebuchten Ferienapartments und eine Rechnung. Sollte die Buchung über ein Drittanbieterportal stattfinden, erhalten Sie eine Rechnung per Anfrage. Die Reservierung für das Ferienapartment ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung (siehe §3) rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Kaution

Soweit die Zahlungsabwicklung nicht über ein Drittanbieterportal stattfindet, ist die Rechnungssumme 14 Tage vor Ankunft mit Referenz (Name, Buchungszeitraum) auf das angegeben Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort bei Buchung zu begleichen.

Für das Mietobjekt wird keine Kaution erhoben.

Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter entstandene Schäden am Mietobjekt oder an dessen Ausstattung unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.

Für Schäden, die der Gast oder von ihm zu vertretende Personen schuldhaft verursacht haben, kann der Vermieter dem Gast die zur Schadensbeseitigung erforderlichen und angemessenen Kosten in Rechnung stellen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden und dem erforderlichen Aufwand zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5,0 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung.

§ 4 An- und Abreise

Das Ferienapartment steht am Anreisetag ab 16 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Lediglich in der Geinitzstraße 11a in Dresden wird ein Check-in ab 15 Uhr gestattet.

Die Schlüsselübernahme erfolgt durch einen Schlüsselsafe. Den Ort für den Safe sowie die Zugangsdaten erhält der Mieter durch eine Nachricht vor Mietbeginn. Daten des Schlüsselsafes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Schlüsselsafe ist nach Benutzung wieder ordnungsgemäß zu verschließen. Am Abreistag ist das Ferienapartment bis spätestens 10.00 Uhr bzw. nach Absprache besenrein frei zu machen. Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt und gesäubert sein. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.

§ 5 Ferienapartment

Das Ferienapartment wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Alle angebotenen Ferienapartments sind Nichtraucherapartments. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienapartment vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienapartments, wie Untervermietung, Überbelegung, Rauchen im Wohnraum, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises sowie der Kaution kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Ferienapartment nach Absprache erlaubt. Für die Mitnahme der Haustiere wird pro Haustier je nach Ferienappartement eine Gebühr von 30 Euro brutto oder 40 Euro brutto (größere Ferienappartements wie Penthouse Pirna oder Ferienhaus Ostrau) pro Aufenthalt kurz vor Ihrem Aufenthalt per Banküberweisung in Rechnung gestellt und ist in Form einer Banküberweisung zu begleichen.

§ 7 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt, rückwirkend ab Anreisetag zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Jolie Holidays GmbH einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Die Stornierung des Mietvertrages hat 14 Tage vor der Anreise zu erfolgen, ansonsten gibt es keine Erstattung des vereinbarten Preises und dieser ist in voller Höhe zu bezahlen. Eine Stornierung vor den 14 Tagen ist kostenlos. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Wasserschaden oder Krankheit der Gastgeber) die eine Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB).

§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§ 11 WLAN- und Internetnutzung

Der Vermieter stellt dem Mieter während seines Aufenthalts in der Ferienunterkunft einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Die Nutzung des WLANs ist ausschließlich dem Mieter gestattet. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Nutzung des WLANs durch weitere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die Zugangsdaten zu ändern sowie den Zugang zum WLAN ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken oder einzustellen, insbesondere aus technischen, betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder wenn der Zugang rechtsmissbräuchlich genutzt wird bzw. eine solche Nutzung droht. Ebenso behält sich der Vermieter vor, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten oder Dienste, insbesondere auf gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Angebote, zu sperren. Eine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit, ausreichende Übertragungsgeschwindigkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs wird nicht übernommen.

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter stellt keinen Virenschutz oder eine Firewall zur Verfügung. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der über das WLAN übermittelte Datenverkehr möglicherweise unverschlüsselt erfolgt und Daten unter Umständen von Dritten eingesehen werden können. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die Internetnutzung Schadsoftware, insbesondere Viren, Trojaner oder Würmer, auf das Endgerät des Mieters gelangt. Der Mieter ist selbst für den Schutz seiner Endgeräte sowie für die Sicherheit seiner Daten verantwortlich. Für Schäden an Endgeräten, Daten oder sonstigen digitalen Medien des Mieters haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Der Mieter ist für sämtliche über das WLAN vorgenommenen Aktivitäten selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Abruf, die Übermittlung und Verbreitung von Inhalten sowie für die Nutzung kostenpflichtiger Internetangebote und den Abschluss von Rechtsgeschäften. Sämtliche hieraus entstehenden Kosten trägt der Mieter selbst. Der Mieter verpflichtet sich, das WLAN ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, rechtswidrige, strafbare, jugendgefährdende oder sonstige unzulässige Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne entsprechende Berechtigung zu vervielfältigen, herunterzuladen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere im Rahmen von Filesharing, sowie das WLAN für Spam, unzulässige Werbung oder die Verbreitung beleidigender, verleumderischer oder bedrohender Inhalte zu verwenden.

Der Mieter stellt den Vermieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung des WLANs oder eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen entstehen. Dies umfasst auch angemessene Kosten und Aufwendungen, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme oder der Abwehr solcher Ansprüche entstehen. Erkennt der Mieter, dass eine Rechtsverletzung oder ein Verstoß gegen diese Bestimmungen vorliegt oder droht, hat er den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren.

Mit der Nutzung des WLAN-Zugangs des angemieteten Objekts bestätigt der Mieter, dass er das WLAN ausschließlich für rechtmäßige Zwecke nutzt, keine urheberrechtswidrigen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte über den Internetzugang abruft, verbreitet oder herunterlädt und für seine Aktivitäten über den WLAN-Zugang selbst verantwortlich ist. Mit der Nutzung des WLANs erkennt der Mieter diese Bedingungen zur WLAN- und Internetnutzung an. 

§ 12 Verbotene Nutzung der Unterkunft

Die Nutzung der Unterkunft zur Ausübung oder Anbahnung von Prostitution, Escort-Services, sexuellen Dienstleistungen, pornografischen Aufnahmen sowie sonstigen rechtswidrigen, sittenwidrigen oder gewerblichen Tätigkeiten ist ausdrücklich untersagt. Bei Verstoß ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, den Zutritt zur Unterkunft unverzüglich zu untersagen sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 13 Haftung für eingebrachte Sachen, Diebstahl und persönliche Gegenstände

Der Mieter ist für die sichere Verwahrung seiner persönlichen Gegenstände, Wertgegenstände, Bargeld, elektronischen Geräte, Gepäckstücke und sonstigen eingebrachten Sachen grundsätzlich selbst verantwortlich. Eine Haftung des Vermieters für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung dieser Gegenstände besteht ausschließlich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, wird eine darüber hinausgehende Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

Die Ferienunterkunft verfügt über ordnungsgemäß ausgeführte und für den bestimmungsgemäßen Gebrauch vorgesehene Türen, Schlösser und vorhandene Sicherungseinrichtungen. Der Mieter ist verpflichtet, beim Verlassen der Unterkunft Türen und Fenster ordnungsgemäß zu schließen und vorhandene Schließ- und Sicherungseinrichtungen bestimmungsgemäß zu benutzen. Der Vermieter übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Einbruch, Diebstahl oder sonstiger unbefugter Zugriff verhindert werden kann. Für einen Verlust oder eine Beschädigung infolge eines Einbruchs oder Diebstahls haftet der Vermieter nur, soweit hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften eine Haftung besteht.

Der Vermieter betreibt die Ferienunterkunft als gewerbsmäßigen Beherbergungsbetrieb. Für die Haftung des Vermieters für vom Mieter eingebrachte Sachen gelten daher die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB einschließlich der dort vorgesehenen Haftungsbeschränkungen. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen bleiben insbesondere für Fälle unberührt, in denen der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung schuldhaft verursacht haben oder der Vermieter Sachen ausdrücklich zur Aufbewahrung übernommen hat.

Eine Verwahrung persönlicher Gegenstände durch den Vermieter findet nicht statt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für Fahrräder, E-Bikes, Fahrradanhänger, Kinderwagen, Gepäckstücke und sonstige Gegenstände, die der Mieter in Fluren, Eingangsbereichen, Gemeinschaftsflächen, im Hof oder Hinterhof, vor der Unterkunft oder an sonstigen nicht ausdrücklich zur Verwahrung bestimmten Stellen abstellt oder zurücklässt. Die bloße Möglichkeit, solche Gegenstände auf dem Grundstück oder in einem Gemeinschaftsbereich abzustellen, stellt keine Übernahme der Verwahrung durch den Vermieter dar. Für Fahrräder und sonstige Fahrzeuge gelten die gesetzlichen Besonderheiten; insbesondere erstreckt sich die Haftung nach § 701 BGB nicht auf Fahrzeuge.

Der Mieter hat selbst für einen angemessenen Versicherungsschutz seiner persönlichen Gegenstände Sorge zu tragen. Insbesondere wird empfohlen, für Wertgegenstände und Gepäck einen geeigneten Versicherungsschutz sowie für Fahrräder und E-Bikes einen entsprechenden Diebstahlschutz zu prüfen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, für die persönlichen Gegenstände des Mieters eine Versicherung abzuschließen.

Ein Verlust, Diebstahl oder eine Beschädigung ist dem Vermieter unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Soweit ein strafbarer Vorgang in Betracht kommt, wird dem Mieter empfohlen, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt.

§ 14 Haftung bei Verletzungen und Unfällen

Der Mieter und die ihn begleitenden Personen nutzen die Ferienunterkunft, deren Einrichtungen sowie die zum Objekt gehörenden Außen- und Gemeinschaftsbereiche auf eigene Verantwortung und haben die gebotene Sorgfalt anzuwenden. Insbesondere sind erkennbare Gefahrenstellen zu beachten und vorhandene Sicherheitshinweise sowie Nutzungs- und Hausregeln einzuhalten.

Der Vermieter haftet für Schäden, die dem Mieter oder mitreisenden Personen durch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung besteht insbesondere, wenn der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen eine ihnen obliegende Verkehrssicherungs- oder Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzen. Soweit gesetzlich zulässig, wird eine darüber hinausgehende Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare Mängel, Schäden oder Gefahrenstellen in der Ferienunterkunft oder auf dem zum Mietobjekt gehörenden Grundstück dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, damit eine erforderliche Sicherung oder Beseitigung veranlasst werden kann. Für Verletzungen oder Schäden, die ausschließlich aufgrund eines vom Mieter oder einer von ihm mitgebrachten Person zu vertretenden Verhaltens entstehen, haftet der Vermieter nicht, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht, soweit eine Haftung des Vermieters aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht. Insbesondere bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt.

§ 15 Schriftform

Mit der verbindlichen Buchung der Unterkunft und der vom Vermieter erfolgten Buchungsbestätigung erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Mietvertrages an. Dies gilt unabhängig davon, ob die Buchung unmittelbar über den Vermieter, über die Internetseite des Vermieters oder über ein Buchungsportal bzw. eine Vermittlungsplattform erfolgt. Die AGB werden dem Mieter vor bzw. im Rahmen des Buchungsvorgangs zur Kenntnis gebracht bzw. zugänglich gemacht.

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Mit der vollständigen bzw. vereinbarten Zahlung des Mietpreises bestätigt der Mieter zugleich seine verbindliche Buchung und die Einbeziehung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 16 Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB). Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.